Aachen: Ex-Lokführer klagt gegen die Bahn

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UPDATE 26.7.24: Die Klage des Lokführers ist abgewiesen worden. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Gericht den Beteiligten jetzt schriftlich hat zukommen lassen.



Vorm Aachener Verwaltungsgericht geht es am Montag um die Klage eines früheren Lokführers gegen die Bahn, er verlangt einen höheren Unfallausgleich.

Nachdem der Mann 2014 eine Selbstmörderin auf den Gleisen überfahren hat, entwickelte sich bei ihm eine psychische Erkrankung.

Die Bahn hat das als Dienstunfall anerkannt und ist von einer 30-prozentigen Erwerbsminderung ausgegangen. Der Lokführer ist wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden und bekam einen finanziellen Unfallausgleich.

Der Kläger sagt aber, das sei nicht genug. Er will mehr, weil er sich durch seinen Beruf einer erhöhten Lebensgefahr ausgesetzt habe.