Chef kann Corona-Test bestätigen
Veröffentlicht: Montag, 12.04.2021 13:06
Wer auf der Arbeit einen angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Ergebnis vom Arbeitgeber einen offiziellen Testnachweis erhalten.
Damit kann man die hier in der StädteRegion durch die Test-Option möglichen Angebote nutzen wie beispielsweise Shopping nach dem Click&Meet-Prinzip oder Pflegeheime besuchen. Das teilen die Corona-Krisenstäbe hier bei uns mit.
Demnach können Arbeitgeber einen solchen Nachweis ausstellen, wenn die Testung durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt worden ist. Möglich ist auch, Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die unter Aufsicht einer unterwiesenen Person gemacht werden und deren Ergebnis dann bestätigt wird.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zur Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Bescheinigungen sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Dieses Verfahren beruhe auf Ehrlichkeit und Verantwortung, heißt es. Daher werde Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und auch eine Anzeige wegen strafbarer Urkundendelikte.
