Corona-Virus - Die Fallzahlen am Donnerstag, 22. Oktober 2020
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.10.2020 09:57

Im Corona-Risikogebiet StädteRegion Aachen sind die Fallzahlen seit Mittwoch recht stark nach oben gegangen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 127 (+10).
Seit Mittwoch gibt es in Stadt und StädteRegion Aachen 191 Neuinfektionen, somit haben sich bisher hier insgesamt (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 4103 Menschen mit dem Virus angesteckt.
Bei den aktuell Infizierten gibt es (ohne Dunkelziffer) mit jetzt 755 Menschen 110 mehr als am Mittwoch.
80 Patienten sind seit Mittwoch wieder genesen, insgesamt haben hier bei uns 3237 Menschen eine Corona-Infektion hinter sich gebracht.
Die Zahl der Todesfälle mit einer Covid-19-Erkrankung ist auf 111 gestiegen. Hinzugekommen ist eine 79-jährige Frau.
Von den einzelnen Kommunen hat Baesweiler die höchste Sieben-Tage-Inzidenz mit 321 (0), dahinter folgen Simmerath mit 175 (vorher 169) und Alsdorf mit 168.
Hier die Verteilung der Fälle auf die einzelnen Kommunen (auf das Bild klicken!):
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
Sieben-Tage-Inzidenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots - Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt ab Montag, den 26. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.
Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen