Coronavirus - die Fallzahlen am Montag, 19. April 2021
Veröffentlicht: Montag, 19.04.2021 10:16

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen ist gestiegen und liegt am Montag jetzt bei 154 - im Vergleich zu Freitag ist das ein Plus von zehn. Die Krisenstäbe von Stadt und Städteregion melden außerdem 366 Neuinfektionen, 264 mehr als am Freitag.
Aktuell sind hier insgesamt 2.053 (+152) Menschen infiziert.
In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 78 und 83 Jahren und drei Männer im Alter von 66, 81 und 83 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 ist die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf insgesamt 22.329 gestiegen.
19.753 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen worden.
Weitere Infos der Krisenstäbe:
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Land verlängert Coronaschutz- und Coronaeinreiseverordnung
Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse in allen Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen mit einer Inzidenz über 100 weiterhin bestehen. Die Coronaeinreiseverordnung wurde unverändert bis zum 08. Mai 2021 verlängert.
Testoption in der StädteRegion Aachen gilt bis zum 26. April weiter.
Die Coronaschutzverordnung sieht in der ab heute (19. April 2021) geltenden Fassung weiterhin vor, dass Kreise und kreisfreie Städte, die über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen verfügen, durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestimmen können, dass statt der Einschränkungen die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig ist.
Hiervon macht die StädteRegion Aachen weiterhin Gebrauch machen. Deshalb gilt im erneuten Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die Testoption weiter fort. In der Allgemeinverfügung wird erneut angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote (Click and Meet in Geschäften, Museen, Zoobesuche etc.) von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig ist.
Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.
Bürgertests
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Was zunächst auch für diejenigen galt, die im Ausland wohnen, war zwischenzeitlich auf den Wohnsitz in Deutschland begrenzt worden. In einer Erklärung des Landes wurde jetzt das Bundesministeriums für Gesundheit zitiert, wonach alle Menschen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben. Die Bürgertestung sei an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz in Deutschland.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartographische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab heute können sich die Jahrgänge 1946 und 1947 zur Impfung anmelden.
Ab heute, 19. April, können sich die Jahrgänge 1946 und 1947 für einen Impftermin anmelden. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1945 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
• Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
• Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
• Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich.
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.