Die Lage nach dem Hochwasser - Mittwoch, 04.08.2021

Nach wie vor beschäftigt uns die Lage nach dem Hochwasser. Hier findet Ihr die Updates vom Mittwoch.

NRW: 12,5 Millionen Euro Soforthilfe für Unternehmen

Nach der Hochwasserkatastrophe hat die NRW-Landesregierung bisher 12,5 Millionen Euro Soforthilfe für betroffene Unternehmen bereitgestellt. Das Geld sei in der ersten Woche des Programms an die Städte und Gemeinden überwiesen worden, teilt heute Wirtschaftsminister Pinkwart mit. Damit habe man den Kommunen die Mittel für alle gemeldeten Anträge bereitgestellt. Außerdem werde momentan mit Unternehmen, Verbänden und der NRW.Bank an Finanzierungslösungen für die nächsten Wochen und Monate gearbeitet.

Abfuhr von Hochwassersperrmüll und Bauschutt in Eschweiler / "bobbie" gibt an Hochwasseropfer Baustoffe zum Selbstkostenpreis weiter

Abfuhr von Hochwassersperrmüll und Bauschutt in Eschweiler: Die Anwohner*rinnen sowie Kleingewerbetreibende in den vom Hochwasser betroffenen Straßenzügen haben bis einschließlich 16.08.2021 die Möglichkeit, ihren Hochwassersperrmüll sowie den im Rahmen der Trockenlegung der Häuser anfallenden Bauschutt von der Stadt Eschweiler abholen zu lassen. Folgende Regelungen sind hierbei zu beachten: 

▶ Der Hochwassersperrmüll kann ohne Anmeldung an die Straße gestellt werden. Er ist getrennt nach Holz, Sperrmöbel und Elektroschrott ohne Gefährdung für Fußgänger, Fahrradfahrer und Fahrzeuge auf dem Bürgersteig oder auf öffentlichen PKW-Stellplätze an der Fahrbahn zu lagern.

▶ Der im Rahmen der Trockenlegung von Gebäuden anfallende Bauschutt kann über die von der Stadt zur Verfügung gestellten Container erfolgen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Bürgertelefons, die ihre Anfrage weiterleiten. Die Container werden nicht objekt- sondern straßenbezogen zur Verfügung gestellt. Je nach Bedarfslage werden diese dann situationsbedingt umgesetzt. Bauschutt, der auf die Straße gekippt wird, ist auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Abholung durch die Stadt Eschweiler erfolgt nicht.

Aufgrund des großen Müllaufkommens kann die Stadt Eschweiler nicht entsorgen:

▶ Fußbodenheizungen, Badewannen, Metalle, Fensteranlagen etc. gehören nicht zum Bauschutt und sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

▶ Farben, Lacke, Öle, Eternitplatten, Asbest, Chemikalien, Dämmstoffe jeglicher Art, Glas und sonstige gefährliche Stoffe dürfen weder auf die Straße abgestellt noch über die Container entsorgt werden. Dieser Müll ist über die offiziellen Entsorgungsfachbetriebe bzw. über die Deponie Warden auf eigene Kosten zu entsorgen.

▶ Abgetragenes Erdreich aber auch Grün- und Heckenschnitt wird nicht abgeholt.

▶ Sperrmüll und Bauschutt, welcher auf privaten Flächen gelagert wird, wird nicht durch die Stadt entsorgt.

Weiterhin haben die Betroffenen die Möglichkeit, auf eigene Kosten Container zu bestellen sowie den Hochwassersperrmüll mittels PKW kostenlos zur Deponie in Alsdorf-Warden bzw. bei der Firma Schümmer in Hastenrath zu bringen.


Der digitale Baustoffhändler bobbie aus Aachen bietet ab sofort allen Flutopfern, die sich unter fluthilfe@bobbie.de melden, Baustoffe zum Selbstkostenpreis an. bobbie verzichtet dabei auf jeglichen Gewinn und gibt auch die Sonderkonditionen der helfenden Baustoffindustrie weiter. Alexander Gran, gebürtig aus Eschweiler, Mitgründer und einer der Geschäftsführer von bobbie: „Unser Team hat in den letzten Tagen mit angepackt und Keller ausgeräumt, mit Hochdruckreinigern Schlamm entfernt und Wohnraum zur Verfügung gestellt. Nun gilt es nach vorne zu schauen und den Aufbau anzupacken. Dabei wollen wir Bedürftigen helfen. Egal, ob Sie sich als Privatkunde melden oder aktiver Verarbeiter in der Region sind: Wir helfen! Schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten mit bobbie Baustoffe zum Selbstkostenpreis.“

Bürgerservice Stolberg / Geschäftsstellen des Jobcenters in Stolberg und Eschweiler nach Hochwasser im Notbetrieb

Stolberg passt die Öffnungszeiten des Bürgerservice im Ökumenischen Gemeindezentrum an der Frankentalstraße 18 an. Der Bürgerservice steht ab sofort Mo.-Do. von 8-17 Uhr und Fr. von 8-14 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.stolberg.de möglich und wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung mehr. Die Antragsformulare der städtischen „Soforthilfe 2“ sowie der Bundes- und Landeshilfen liegen ebenfalls im Bürgerservice sowie an den Außenstellen der Stadtverwaltung aus und müssen auch dort wieder abgegeben werden. Die Übersicht aller verfügbaren Anlaufpunkte der Stadtverwaltung:

Innenstadt:

  • Ökumenisches Gemeindezentrum, Frankentalstraße 18
  • Restaurant LIVING, Kaiserplatz (Mo.-Fr. 9-15 Uhr)

Vicht:

  • Pfarrbüro in Vicht, Rumpenstraße 2 (Mo.-Fr. 9-15 Uhr)

Zweifall:

  • Zweifall, Dorfplatz (Container) (Mo.-Fr. 10-12 Uhr und 14-16 Uhr)



Geschäftsstellen des Jobcenters in Stolberg und Eschweiler nach Hochwasser im Notbetrieb: Die Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, über die Homepage (Kontaktcenter mit Dokumentupload, Telefontermine) bestehen weiterhin. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstellen Stolberg und Eschweiler sind im Homeoffice oder an anderen Orten tätig, bearbeiten aber die Anliegen der Stolberger und Eschweiler Kundinnen und Kunden. Rückrufe erfolgten zeitnah. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service

  • Eine Notfallpräsenz vor Ort besteht in Eschweiler nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (02403/556-330) im Gebäude der Agentur für Arbeit, Indestraße 4 (Bushof) in Eschweiler.
  • Montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr und montags und dienstags von 13.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr.
  • Eine Notfallpräsenz vor Ort besteht in Stolberg nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (02402/97436-215) im Jobcenter-Gebäude Kaiserplatz 6. Montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr
  • Die Sammelrufnummern für Stolberg 02402/97436-215 bzw. Eschweiler 02403/5556-330 sind geschaltet; alternativ wählen Sie bitte die 0241/88681-0.
  • Im Falle von Hochwasserschäden werden Anträge auf eine neue Erstausstattung prioritär und unmittelbar bearbeitet.
  • Auch bei einer dringenden Umzugsnotwendigkeit (z.B. unbenutzbaren Wohnraum) unterstützt das Jobcenter durch schnelle Lösungsangebote. Die Pflichten der Vermieter bleiben dabei bestehen.

Steinmeier spricht bei Gedenken im Aachener Dom

Beim bundesweiten Gedenken für die Hochwasseropfer im Aachener Dom am 28. August wird Bundespräsident Steinmeier eine Rede halten. Laut dem Bundespräsidialamt wird Steinmeier aber nicht bei dem ökumenischen Gottesdienst sprechen, sondern bei einer Gedenkzeremonie danach, die ebenfalls im Dom stattfindet. Zu dem Gottesdienst haben die christlichen Kirchen eingeladen. Neben dem Bundespräsidenten werden unter anderem auch Bundeskanzlerin Merkel, die Ministerpräsidenten von NRW und Rheinland-Pfalz, Laschet und Dreyer und Bundestagspräsident Schäuble erwartet. Die Stadt Aachen ist über die Veranstaltung etwas irritiert gewesen, weil sie an ihr vorbei geplant worden ist.

Gemeinde Roetgen zahlt Soforthilfe

Für die Gemeinde Roetgen wurden von der StädteRegion Aachen 100.000 Euro an Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Diese werden an alle betroffenen Haushalte ausgezahlt, die die Soforthilfe des Landes beantragt und gebilligt bekommen haben. Sie erhalten 1000 Euro zusätzlich pro Haushalt. Auf Basis einer Dringlichkeitsentscheidung des Rates der Gemeinde Roetgen erfolgt die Weitergabe an Betroffene wie folgt:

  • Betroffene Haushalte, die die Soforthilfe des Landes beantragt und zugebilligt bekommen haben, erhalten zusätzlich zur Soforthilfe des Landes 1.000 € pro Haushalt.
  • Eine gesonderte Beantragung ist NICHT erforderlich. Es genügt die Beantragung der Soforthilfe des Landes. Diejenigen, die die Soforthilfe des Landes bereits beantragt oder bereits ausgezahlt bekommen haben, erhalten den Betrag i. H. v. 1.000 € zusätzlich.
  • Die Zusatzzahlung zur Soforthilfe des Landes ist auf 100 Fälle begrenzt. Über die Anträge, die am letzten Tage eingehen, entscheidet notfalls das Los. Sollten bis zum 31.08.2021 weniger als 100 Anträge eingehen, wird der Restbetrag auf die bereits eingegangenen Anträge verteilt und nachträglich zusätzlich gewährt.
  • Die Zubilligung der Soforthilfe des Landes bleibt von der Weitergabe der Soforthilfe der StädteRegion unberührt.

Stolberg zahlt zweite Soforthilfe

Um die Hochwasser-Opfer in Stolberg weiter zu unterstützen, zahlt die Stadt ab heute eine zweite Soforthilfe aus. Die entsprechenden Formulare stehen ab jetzt auf der Homepage der Stadt Stolberg und an allen Geschäftsstellen der Stadtverwaltung zur Abholung bereit. Die Dokumente müssen dann persönlich in diesen Außenstellen auch wieder abgegeben werden.

  • Anspruchsberechtigt sind sämtliche Adressen im Stolberger Stadtgebiet, die einen Hochwasserschaden zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro glaubhaft machen können (ab einem Schaden von 5.000 Euro greifen Landeshilfen). Alle, die schon Leistungen im Rahmen der Hochwasser-Soforthilfe 1 (vom 22./23.7.21) erhalten haben, sind von der Hochwasser-Soforthilfe 2 ausgeschlossen. Die Anspruchsberechtigung wird stichprobenweise überprüft. Genau wie bei der ersten Soforthilfe erhalten Haushalte, der nur eine Person angehören, einen Einmalbetrag von € 250,00, Haushaltsgemeinschaften mit bis zu fünf haushaltsangehörigen Personen erhalten einen Einmalbetrag von € 500,00, Haushaltsgemeinschaften mit mehr als fünf haushaltsangehörigen Personen erhalten einen Einmalbetrag von € 750,00.
  • Die Finanzierung erfolgt aus den Beständen des Spendenkontos Hochwasserhilfe der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) sowie aus der Soforthilfe der Städteregion Aachen und falls erforderlich außerplanmäßig aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
  • Hinweis auf Landeshilfen: Für private Schäden ab 5.000 Euro greifen die Hilfen von Land und Bund. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Unter dem folgenden Link stehen die Anträge für die Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden und weiteren Berufsgruppen zum Download bereit: https://www.land.nrw/soforthilfe. Betroffene erhalten auch diese Antragsvordrucke ausgedruckt in der Stadtverwaltung Stolberg und können die ausgefüllten Dokumente auch dort wieder abgeben (Ökumenisches Gemeindezentrum, Frankentalstraße 18).

Aachener Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen

Hätten Verletzte und Tote bei der Hochwasserkatastrophe verhindert werden können? Die Aachener Staatsanwaltschaft hat dazu jetzt entsprechende Vorermittlungen aufgenommen. Geprüft werden soll, ob jemand für mögliche Folgen verantwortlich gemacht werden kann und ob dafür überhaupt ein Verdacht besteht. Die Prüfung geht von einer womöglich zu späten Warnmeldung bis hin zu Fehlern bei den vom hochwasserbetroffenen Gebieten vor Ort. Die Staatsanwaltschaft ist für den nördlichen Teil des Kreises Euskirchen sowie die Region um Stolberg und Eschweiler zuständig.