Eilantrag zum ZUE-Bürgerentscheid Geilenkirchen abgelehnt
Veröffentlicht: Dienstag, 21.01.2025 10:56
In Geilenkirchen muss der Bürgerentscheid "ZUE" zur Einrichtung einer Zentralen Landesunterkunft für geflüchtete Menschen (ZUE) nicht spätestens bis zur Bundestagswahl durchgeführt werden.
Das hat das Aachener Verwaltungsgericht entschieden und somit den entsprechenden Eilantrag abgelehnt.
Den Vertretern des Bürgerbegehrens stehe zwar ein Anspruch auf Durchführung des Bürgerentscheids zu, so das Gericht. Dem ist aber mit der schon erfolgten Festlegung des Abstimmungszeitraums 24. Februar bis 16. März Genüge getan. Die Bundestagswahl ist am 23. Februar.
Bei dem Bürgerbegehren, das wegen einer Abstimmpanne letztes Jahr nicht laufen konnte, wollen die Initiatoren die Flüchtlingsunterkunft verhindern.Mehr über die Beweggründe der Antragsteller, vors Verwaltungsgericht zu ziehen, lest Ihr HIER.
Weitere Infos des Verwaltungsgerichts zum Urteil:
Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, die Durchführung des Bürgerentscheids im Einzelnen zu normieren.
Soweit gesetzliche Vorgaben fehlen, liege die weitere verfahrensmäßige Ausgestaltung im Ermessen der Kommune. Der Bürgermeister habe nur einen sachlich vertretbaren Zeitplan zu erstellen und den - ohne schuldhaftes Zögern - umzusetzen.
Davon ausgehend sei nicht glaubhaft gemacht, dass die Stadt Geilenkirchen das Verfahren nicht unverzüglich durchführe. Insbesondere sei zu Lasten der Antragstellerinnen der im Zuge einer Verständigung über das Abstimmungsheft eingetretene Zeitablauf von drei Wochen zu berücksichtigen, der durch eine Rückmeldung erst am 8. Januar 2025 und nicht - wie von der Stadt erbeten - noch vor den Weihnachtsfeiertagen eingetreten ist.
Auch das weitere Vorgehen der Stadt Geilenkirchen ist mit Blick auf das Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich beim Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen: 7 L 22/25).