EU-Lieferkettengesetz auf dem Weg, Kritik von Misereor
Veröffentlicht: Freitag, 15.03.2024 14:03

Der EU-Rat hat am Freitag dem europäischen Lieferkettengesetz zugestimmt.
Das Aachener Hilfswerk Misereor kritisiert, dass das Gesetz gegenüber der Einigung von Kommission, Rat und Parlament im Dezember 2023 drastisch abgeschwächt wurde.
Jetzt muss noch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments darüber beraten, damit das Gesetz im April beschlossen werden kann.
Die Zustimmung des Rats ist laut Misereor ein Hoffnungszeichen für Menschenrechte und die Umwelt. Das EU-Lieferkettengesetz würde Unternehmen endlich verpflichten, Ausbeutung, Kinderarbeit, Vertreibungen, Repression von Gewerkschaften und Umweltzerstörung in ihren weltweiten Geschäften wirksam vorzubeugen.
Es sei allerdings beschämend, dass die Bundesregierung nicht zugestimmt, sondern sich nur enthalten hat.
Ein gravierender Rückschritt sei die Verengung des Anwendungsbereichs. Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aktuell über 4.500 Unternehmen erfasse, würde die EU-Richtlinie in Deutschland je nach Schätzung nur zwischen 800 und 1.500 Unternehmen in die Pflicht nehmen - und das auch erst ab 2032.
Der Grund: Auf Druck von Frankreich soll die Richtlinie nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gelten statt ab 500 Mitarbeitenden, wie zunächst vorgesehen. Zusätzlich würde die Umsatzschwelle von 150 Millionen auf 450 Millionen Euro angehoben. Das deutsche Gesetz gelte ebenfalls ab 1.000 Mitarbeitenden, allerdings ohne Umsatzschwelle. In den ersten drei Jahren der Anwendung sollen nach der EU-Richtlinie sogar nur Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden erfasst werden.
Hochproblematisch sei auch, dass Unternehmen sich bei ihren Exporten nur um direkte Geschäftspartner kümmern müssten, die in ihrem Auftrag handeln. Exporteure von giftigen Pestiziden oder Überwachungstechnologien müssten damit keine Vorbeugemaßnahmen ergreifen, damit Kunden bei der Verwendung gefährlicher Produkte oder bei der Abfallentsorgung die Menschenrechte und die Umwelt achten. Auch die ohnehin schwachen Klimaschutzbestimmungen seien weiter aufgeweicht worden.
Die Hauptverantwortung trage die deutsche Bundesregierung, die das EU-Lieferkettengesetz gefordert und ausgehandelt habe, den Konsens der EU vom Dezember 2023 dann aber im Januar 2024 aufgekündigt habe. Daraufhin seien auch andere Regierungen von dem Kompromiss abgerückt und hätten nachträglich Forderungen durchgesetzt, gegen die sich die Bundesregierung vorher gewehrt habe.
Trotz der Abschwächungen appelliert Misereor an alle Europaabgeordneten, der Richtlinie im Plenum schnell zuzustimmen, damit Mensch und Natur in globalen Geschäften europäischer Unternehmen künftig besser geschützt werden.