Explosion in Eschweiler: Revision eingelegt

Nach dem Urteil im Prozess um die Explosion in der Eschweiler Fußgängerzone hat der Anwalt des angeklagten Vaters jetzt Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Demnach sei der Vater nicht für die Tat verantwortlich. Der Vater und sein Sohn waren gestern zu lebenslanger Haft wegen neunfachen versuchten Mordes verurteilt worden. Sie sollen letztes Jahr im März das Feuer in ihrem Eschweiler Bekleidungsgeschäft gelegt haben, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Laut dem Aachener Rechtsanwalt Rainer Dietz, der den Vater in dem Fall vertritt, liegen gegen diesen keine Beweise vor. Er fordert die Aufhebung des Urteils sowie eine Neuverhandlung.