Fördergeld für regenerative Energien beantragen

© Pixabay/Franz Bachinger

Bei der StädteRegion Aachen kann man ab April und Juni wieder Fördergeld für erneuerbare Energien beantragen - insgesamt stehen wie schon letztes Jahr 675.000 Euro zur Verfügung.

Der Städteregionstag hat jetzt die neuen Förderrichtlinien beschlossen.

Fördergeldgibt es (wie bisher) in den vier Bereichen Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Photovoltaikanlagen und Speicher, Regenerative Gebäudetechnik sowie Dach- und Fassadenbegrünung.

Während die Mittel für die Dach- und Fassadenbegrünung (19.000 Euro) und die Regenerative Gebäudetechnik (228.000 Euro) gleichbleiben, gibt es im Photovoltaik-Bereich Verschiebungen. Aufgrund der unterschiedlich großen Nachfrage und Klimawirksamkeit wird der Topf für die Balkonkraftwerke von 200.000 auf 100.000 Euro gekürzt. Das Geld fließt zusätzlich in den Fördertopf der aktuell stark gefragten „klassischen PV-Anlagen“ mit und ohne Speicher (Aufstockung von 228.000 Euro auf jetzt 328.000 Euro).

Hier die Details zum Beantragen des Gelds:

Die ersten Anträge können ab 1. April 2024 für die Programme Stecker-Photovoltaik sowie die Dach- und Fassadenbegrünung gestellt werden.

Ab dem 01. Juni 2024 werden dann die beiden Förderprogramme für regenerative Gebäudetechnik sowie Photovoltaik und Batteriespeicher geöffnet.

Neu ist auch, dass das Antragsverfahren ab diesem Jahr digital läuft. Ein Antrag per Post ist nur noch in seltenen Fällen nach Rücksprache möglich.

Ausnahme ist das Begrünungsprogramm. Hier findet man auf der Internetseite den Antrag, der weiterhin schriftlich gestellt wird.

Grundsätzlich gilt, dass 2024 alle Anlagen förderfähig sind, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden. Ausgeschlossen ist eine Doppelförderung, wer also von einer anderen Kommune in der StädteRegion Fördermittel für den gleichen Zweck bekommt, ist nicht antragsberechtigt.

Die digitalen Antragsformulare werden zum jeweiligen Stichtag freigeschaltet. Alle wichtigen Infos findet Ihr HIER. (www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien)


Infos zu den einzelnen Förderprogrammen:


* Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke):

Fördertopf 2024: 100.000 Euro (2023: 200.000 Euro)

Antrag möglich ab: 01.04.2024

Die Fördersumme für steckerfertige PV Anlagen beträgt ab 2024 pauschal 100 Euro pro Anlage.

Förderfähig sind nur neu gekaufte Anlagen bis maximal 800 Watt

Die Anlage muss bezahlt und in Betrieb genommen worden sein.


* Photovoltaikanlagen + Speicher:

Fördertopf 2024: 328.000 Euro (2023: 228.000 Euro)

Antrag möglich ab: 01.06.2024

Die Fördersumme für eine PV-Anlage ab 4 kWp beträgt pro kWp pauschal 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1000 Euro.

Die Fördersumme bei einem Batteriespeichersystem ab 4 kWh ist pauschal 1000 Euro.

Es wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens benötigt.


* Regenerative Gebäudetechnik:

Fördertopf 2024: 228.000 Euro (unverändert)

Antrag möglich ab: 01.04.2024

Es gibt Fördermittel für den Umstieg von fossilen Heizungsanlagen auf:

- Wärmepumpen - Luft-Wasser

- Sole-Wasser (Geothermie)

- Pelletheizung

- Photovoltaik-Kombination

- Solarthermische Anlagen

- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern

- Durchführung hydraulischer Abgleich /Heizlastberechnung

- Neu: Thermografie-Gutachten (zur Aufdeckung von Wärmeverlusten)

- Neu: Einbau zentraler Zu- und Abluftanlag- Kosten der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW

- Neu: Bonus, wenn die gleichzeitige Umsetzung einer weiteren Maßnahme durch einen Förderbescheid des BAFA nachgewiesen wird

- Auch hier wird eine Fachunternehmensbescheinigung benötigt


* Dach- und Fassadenbegrünung:

Fördertopf 2024: 19.000 Euro (unverändert)

Antrag möglich ab: 01.04.2024

Die Fördersumme beträgt bis zu 2.000 EUR pro Gründach, bei einer Fassadenbegrünung max. 3.000 EUR pro Gebäude.

Der Antrag muss vorab gestellt werden mit Kostenvoranschlag des Fachunternehmens.