Frühchenversorgung: Dürener Krankenhaus verliert vor Gericht

Am St. Marien-Hospital Düren dürfen ab dem 1. April keine kleinsten Frühchen mehr versorgt werden. Das Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Eilantrag des Krankenhauses gegen den krankenhausrechtlichen Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Köln abgelehnt. Als Begründung nennt das Verwaltungsgericht die dort immer geringer werdende Anzahl an Fällen bei der Versorgung von Frühgeborenen. Insbesondere mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm. Aus Sicht der Kammer reicht es außerdem aus, wenn innerhalb von 40 Minuten ein Krankenhaus im Regierungsbezirk Köln erreichbar ist. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.