IHK für einheitliche Hebesätze bei Grundsteuer B
Veröffentlicht: Donnerstag, 14.11.2024 12:51
Die IHK Aachen fordert einheitliche Hebesätze bei der Grundsteuer B in der Region.
Das hat sie den 46 Kommunen im hiesigen IHK-Bezirk, also in der Städteregion Aachen sowie in den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, geschrieben.
Ziel ist, Wettbewerbsnachteile für Unternehmen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
„Es muss vermieden werden, dass Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite gegeneinander ausgespielt werden. Mit zweierlei Hebesätzen wird aus der Grundsteuer eine zusätzliche Unternehmenssteuer,“ kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer.
Die IHK betont, dass die Höhe der Steuerbelastung einen wichtigen Faktor im Standortwettbewerb darstellt und für die Ansiedlung von Unternehmen, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen entscheidend ist. Sie weist außerdem auf erhebliche Rechtsunsicherheiten hin, die mit unterschiedlichen Hebesätzen verbunden wären. So würde bei Grundstücken mit gemischter Nutzung – etwa Wohn- und Geschäftshäusern – in den meisten Fällen der höhere Hebesatz gelten, selbst wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Das betreffe vor allem innerstädtische Gebäude, die im Erdgeschoss gewerblich und in den oberen Stockwerken zu Wohnzwecken genutzt werden.
Zusätzlich bleibe offen, ob und wie eine verfassungskonforme Umsetzung dieser Differenzierung möglich ist.
„Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen Steuerausfälle. Daher sollte auch im Interesse der finanziellen Planungssicherheit auf differenzierte Hebesätze verzichtet werden“, appelliert Bayer an die Kommunen.