Petition gegen Autobahnanschluss Eilendorf

© NABU Aachen

(Update)

Naturschutzverbände unterstützen die Petition gegen das Aachener Bauvorhaben "Ortsumgehung Eilendorf", mit der ein Autobahnanschluss "Aachen-Eilendorf" und der Zubringer L221n verhindert werden sollen.

Die Petition hat die Bürgerinitiative “Stoppt Autobahnanschluss Eilendorf und Zubringer L221n” gestartet.

Der NABU, der BUND in Aachen und die "Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW" sagen, dass eine neue Autobahnauffahrt mit Zubringer in einem Abstand von gerade einmal zweieinhalb Kilometern bis km zur A44-Auffahrt Aachen-Brand nicht nur "überflüssig", sondern auch "bedrohlich und unverantwortlich" ist.

Die Initiatoren der Petition und die Naturschutzverbände fordern, die Planungen einzustellen und das Projekt im Bundesverkehrswegeplan zu streichen.

Die Petition findet Ihr HIER.

So begründen die Naturschutzverbände ihre Unterstützung der Petition:

Der Neubau der L221n werde (laut dem Verkehrsgutachten von Straßen.NRW) in den zuführenden Straßen zu einer zusätzlichen Belastung von über 8.000 LKW und PKW pro Tag und einer Verlagerung der Belastung in bisher nicht betroffene Stolberger Stadtteile führen. Außerdem verschlinge das Projekt Gelder in Höhe von geschätzten 20 Millionen Euro (Stand 09/2022) und eine Fläche von 12,5 Hektar, die in etwa 18 Fußballfeldern entspreche. Somit würden Ressourcen beansprucht, die für die Verkehrs- und Energiewende dringend benötigt werden.

Damit sei klar, dass dieser Neubau nicht nur direkt vor Ort zu mehr Luftschadstoff- und Lärmbelastung führen würde, sondern auch die Klimaziele von Stadt und Städteregion Aachen gefährde sowie die Landes- und Bundeshaushalte erheblich belaste.

Seit 2020 steige der Flächenverbrauch in Deutschland wieder. Aktuell liege er bei 55 Hektar/Tag, bedingt durch den Neubau von Siedlungen und Verkehrsflächen. Das entspreche 78 Fußballfeldern freier Landschaft, die pro Tag versiegelt würden.

Allein in Aachen habe man in der Zeit von 1988 bis 2018 pro Jahr 10 Hektar Fläche bebaut. Angesichts dessen sei der Neubau einer Autobahnauffahrt mit entsprechenden Zubringern unverantwortlich.

Im Bereich des Straßenneubaus befänden sich außerdem Quellbiotope und mit dem Haarbach sowie dem Brander und Freunder Bach verschiedene Wasserläufe.

Die Versiegelung des Bodens führe zu einer reduzierten Niederschlagsaufnahme, was sich negativ auf den Hochwasserschutz und die Grundwasserneubildung auswirke. Desweiteren hätten diese Strukturen große Bedeutung als Kaltluftschneise und für die Kaltluftentstehung. Durch die Versiegelung werde das Kleinklima aufgrund fehlender Verdunstungskapazitäten deutlich negativ beeinflusst. Schließlich seien erhebliche negative Auswirkungen, z.B. durch Schadstoffeintrag, auf Böden und Grundwasser zu erwarten.

Die Bewertung der Gewässerökologie des Haarbaches komm ohne den Neubau der Straße schon zum Ergebnis „schlecht“. Der aktuelle Bewirtschaftungszyklus der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat zum Ziel, bis 2027 die Oberflächengewässer in Deutschland in einen Zustand der „guten“ Gewässerökologie zu versetzen. Notwendig seien in diesem Zusammenhang die Renaturierung der Gewässer sowie die Reduktion des Schadstoffeintrags. Mit dem Neubau der L221n und des Autobahnzubringers im Bereich des Haarbaches werde das Erreichen dieses Zieles aber deutlich erschwert.

Die Zerschneidung von Flächen und Lebensräumen sowie die Verlärmung der Landschaft beidseits der Straßen würden massiv zum Artensterben und zur Devastierung von Lebensräumen beitragen. Der Störungskorridor, in dessen Folge unter anderem Vogelarten bei der Brut gestört werden oder gar nicht mehr brüten, betrage an Autobahnen und Landstraßen bis zu einem Kilometer und mehr auf jeder Seite. Deutschland habe schon heute das mit Abstand dichteste Straßennetz der Welt, und nach Spanien - vor Frankreich - das längste Autobahnnetz Europas.

Die Zerschneidung von Lebensräumen in den für die Stadt Aachen so bedeutenden „Grünfingern“, der „Höckerlinie“ und mehrerer Landschaftsschutzgebiete führe zu einer weiteren Fragmentierung der Lebensräume aller Artengruppen, insbesondere der Wirbellosen, Amphibien und Reptilien, Vogel-, Kleinsäuger- und Fledermausarten. Unter anderem betreffe das die planungsrelevanten Arten Steinkauz (Bruthabitat, schlechter Erhaltungszustand in der kontinentalen Region), Uhu (Nahrungshabitat), Mäusebussard (Brut- und Nahrungshabitat), Silberreiher (Überwinterungshabitat), Kleinspecht (Brut- und Nahrungshabitat), Baumfalke (Brut- und Nahrungshabitat, ungünstiger Erhaltungszustand), Turmfalke (Nahrungshabitat) und Rotmilan (Nahrungshabitat). Der Neubau der L221n durchkreuze damit Nahrungs- und Jagdhabitate zahlreicher besonders geschützter Arten, bedrohe alte Bäume und artenreiche Gebüsche als Fortpflanzungsstätten.

Zudem liege das Neubaugebiet der Straße nur wenige hundert Meter von Aachens einzigem Natura-2000-Schutzgebiet, dem Brander Wald, entfernt. Für die dort lebenden, geschützten und streng geschützte Arten sei der Neubau hoch problematisch. Die Aufrechterhaltung der Populationen, der genetische Austausch zwischen unterschiedlichen Populationen und schlussendlich der Fortbestand der jeweiligen Arten in diesem Lebensraum würden erschwert und gefährdet.

Neben dem Verlust von wertvollem Acker- und Grünland würden also Flächen mit großer Bedeutung für das lokale Klima, die Wasserrückhaltung und die regionale Artenvielfalt den Baumaßnahmen zum Opfer fallen.

Die Initiatoren der Petition fordern aus den genannten Gründen dazu auf, die laufenden Planungen unmittelbar einzustellen bzw. das Projekt im Bundesverkehrswegeplan zu streichen.