Protestcamp vor RWTH muss nicht weg

© Peter Winandy

Das „Camp for Gaza“ in Aachen vorm RWTH-Hauptgebäude (Foto oben) darf bleiben.

Laut einer Mitteilung des Aachener Verwaltungsgerichts muss die Protestversammlung der Initiative „Students for Palestine Aachen“ nicht zum 30.6. beendet werden. Die Uni hat ihren vorletzte Woche gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Mittwoch zurückgenommen.

Zuerst hatte die RWTH ins Feld geführt, dass die Versammlung zu vielen Zwischenfällen im Hochschulbetrieb und zu Schäden an den Grünflächen geführt habe. Beim Erörterungstermin am MIttwoch wurde allerdings klargestellt, dass es aus Sicht des Gerichts keine relevanten Störungen gibt sowie keine Schäden am Uni-Eigentum (bis auf die Rasenfläche) eingetreten auch nicht konkret zu befürchten sind.

Sollte es zukünftig zu Störungen im Universitätsgebäude kommen, kann die RWTH dem durch Ausübung ihres Hausrechts begegnen, so das Gericht.

Der Versammlungsleiter des "Camp for Gaza" hat sich dazu bereit erklärt, die Fläche vor der Universitätsbibliothek nur zu Kommunikationszwecken zu nutzen, dort also Infostände und einen Pavillon aufzubauen, aber keine Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Schlafzelte aufzustellen. Außerdem hat er erklärt, auf die Verwendung von Megafonen vor der Universitätsbibliothek zu verzichten.

Die Universität ist angehalten worden, das Camp nicht erneut nachts mit Wärmebildkameras zu fotografieren.