Räumung Hambacher Forst war rechtswidrig

Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Jahr 2018 durch die Stadt Kerpen war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Die damals genannte Begründung, dass die Baumhäuser nicht den Brandschutzbestimmungen nachkommen, sei nur vorgeschoben gewesen, heißt es. Damit habe der Wald geräumt werden können.

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Ein ehemaliger Baumhausbesitzer und Klima-Aktivist hatte gegen das Vorgehen geklagt.

Die NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen. Über Jahre hinweg hatten Braunkohlegegner sie errichtet.

Die Räumung wurde durch ein massives Polizeiaufgebot aus ganz Deutschland durchgeführt.

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