Silvester wieder Feuerwerksverbot in Aachen

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An Silvester gilt in Aachens historischer Altstadt wie schon in den Vorjahren wieder ein Feuerwerksverbot.

Laut der Stadt ist das Verbot beschränkt auf Raketen und Co., die eine Höhe von über einem Meter erreichen können. Es gilt auf und innerhalb des Grabenrings sowie am Theaterplatz.

Denn in dem Bereich konzentrieren sich in Aachen die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke.

2010 ist es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche gekommen, der durch eine Silvesterrakete verursacht worden ist. Damals hat das Feuer das Gebäude und den historischen Hochaltar beschädigt..

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt ab 31. Dezember 2023, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2024, 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023 18 Uhr bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist HIER nachzulesen.


Die Stadt Aachen ergänzt dazu:

"Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz.

Der innerstädtische Grabenring umfasst:

Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben."

In diesem Bereich gilt das Feuerwerksverbot an Silvester.© Stadt Aachen
In diesem Bereich gilt das Feuerwerksverbot an Silvester.
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