StädteRegion ist Corona-Risikogebiet - Fallzahlen 12.10.2020
Veröffentlicht: Montag, 12.10.2020 11:25

Jetzt ist auch die StädteRegion Aachen Corona-Risikogebiet. Laut den neuen Fallzahlen der Krisenstäbe ist die Sieben-Tage-Inzidenz auf 51 und somit über den kritischen Wert von 50 gestiegen.
(Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) am Montag lebt in NRW inzwischen etwa jeder Vierte in einem der Corona-Risikogebiete. Acht Städte und zwei Kreise mit rund 4,2 Millionen Einwohnern haben die Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Für die die Städteregion Aachen weist das RKI (noch) einen deutlich niedrigeren Wert bei der Sieben-Tage-Inzidenz aus.)
Seit Freitag gibt es in Stadt und StädteRegion Aachen 140 Neuinfektionen, somit haben sich bisher hier insgesamt (seit Beginn der Zählung im Februar 2020) 3.167 Menschen mit dem Virus angesteckt.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist (ohne Dunkelziffer) um 81 auf jetzt 335 gestiegen.
59 Patienten sind seit Freitag wieder genesen, insgesamt haben hier bei uns 2.723 Menschen eine Corona-Infektion hinter sich gebracht, heißt es.
Gar keine Infizierten gibt es nach wie vor nur in Roetgen.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung ist bei 109 geblieben.
Weiterhin gelten verschärfte abgestimmte Maßnahmen für Stadt und StädteRegion Aachen (siehe weiter unten hier bei "Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen").
Weitere Infos der Krisenstäbe in Stadt und StädteRegion Aachen:
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Allgemeinverfügungen: Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 50. Somit gelten strenge Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind. Ab sofort treten für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen folgende Schutzmaßnahmen in Kraft:
Private Feste aus herausragendem Anlass innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen:
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 25 (Ausnahmen in Einzelfällen davon sind nur durch Genehmigung der Ordnungsämter zulässig)
Erhöhte Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte in geschlossenen Räumen und im Außenbereich:
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte genau beachtet und eingehalten werden.
- Abstände sind auf zwei Meter zu erhöhen.
- Die einzuhaltenden Abstände zu kontrollieren.
- Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von zwei Metern einzuhalten.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind.
- Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitzplatz.
- Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich
- Die Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften zu beschränken.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitzplatz.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs)
- Für weiterführende Schulen der besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Diese Verpflichtung gilt für Schüler/Innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
- Zusätzlich ergeht ein Hinweis an Unternehmen, Behörden und Institutionen. Dort wird allen Verantwortlichen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Betroffenen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Besprechungen, bei gemeinsamen Pausenzeiten und in Fahrgemeinschaften dringend empfohlen.
Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten ab sofort weitergehende Einschränkungen der Besuchskontakte.
Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020 und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/Coronavirus. Die Regelungen der aktuellen Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Meldeformular für Grenzpendler ist online.
Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren. Um das zu erleichtern hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.
Betroffen sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.