Tod des kleinen Ben: Mildere Strafe für den Vater

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(Update)

Am Aachener Landgericht ist in einem neu aufgerollten Prozess der Vater des kleinen Ben aus Alsdorf am Montag zu zwei Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Die Kammer hat jetzt keinen Tötungsvorsatz mehr feststellen können.

Ende 2019 ist der 42-jährige Mann wegen des Tods des sechs Monate alten Jungen noch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Durch das neue Strafmaß muss der Angeklagte nicht mehr ins Gefängnis, denn er saß schon länger in U-Haft. Außerdem erhält er eine Entschädigung für "übermäßig verbüßte U-Haft".

Der kleine Ben ist im März 2019 an den Folgen eines Schädelbasisbruchs gestorben, als er mit seinem Vater alleine war.

Der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil 2021 aufgehoben. Seit dem 16. September lief die Neuauflage des Prozesses.