Urteil: Jülicher Atommüll darf nach Ahaus

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(Update)

Die 152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem früheren Versuchsreaktor in Jülich dürfen im Zwischenlager Ahaus gelagert werden.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstagnachmittag entschieden und damit eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners

abgewiesen.

Die Atommüllbehälter lagern momentan noch in Jülich, die Genehmigung für die Aufbewahrung ist aber abgelaufen. Wann und ob die Castoren jetzt nach Ahaus kommen, ist noch offen - eine Transportgenehmigung für die Fahrt durch NRW gibt es bisher nicht.

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich, allerdings können die Kläger Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.


BUND kritisiert das Urteil

Das Urteil ist für den BUND eine "katastrophale Nachricht". Der Abtransport der Behälter aus Jülich berge enorme Gefahren, er solle besser ohne riskante Transporte quer durch NRW in einem modernen Zwischenlager-Neubau in Jülich bleiben, heißt es. Außerdem droht der Stadt Ahaus nach Ansicht des BUND jetzt auch weiterhin ein unsicheres Zwischenlager als Makel für die Stadt und als Gefahr für Mensch und Umwelt.