Urteil: Sieben Jahre Haft für Kevin P.
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.03.2025 14:34

(Update)
Alemannia-Hooligan Kevin P., auch bekannt als "Chemo", ist am Donnerstag vom Aachener Landgericht unter anderem wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Außerdem hat das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ausgesprochen - das heißt, während des Gefängnisaufenthalts wird beurteilt, ob der 38-jährige Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Laut einer Sprecherin des Gerichts ist P. wegen diverser Vergehen schuldig gesprochen worden. Verurteilt hat man ihn
- wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen
- wegen fünf weiterer Fälle von gefährlicher Körperverletzung
- wegen drei Fällen einfacher Körperverletzung
- wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen in sechs Fällen (durch das Verbreiten von Videos seiner Gewalttaten)
- wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (durch Besitz eines Schlagrings).
Das Urteil gilt als recht mild und ist nahe an den Vorstellungen von P.'s Verteidigern. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert.
In dem Verfahren ist auch die Nähe des Angeklagten zum Führungspersonal von Alemannia Aachen thematisiert worden. Mit dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Marcel Moberz pflegte er offenbar eine "innige Männerfreundschaft". Gegen Moberz wird inzwischen auch ermittelt.