Verbraucherzentrale gibt Tipps gegen unerwünschte Werbanrufe
Veröffentlicht: Donnerstag, 27.01.2022 13:34
Wie kann man sich gegen ungewollte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge wehren? Dazu hat die Verbraucherzentrale Alsdorf jetzt Tipps veröffentlicht. Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Trotzdem blühe das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon, heißt es. Am Telefon abgeschlossene Verträge seien – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig, so Claudia Schmitz, Leiterin der Alsdorferer Verbraucherzentrale. Die Verträge könnten aber in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Unerwünschte Anrufe können Betroffene der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden.
Tipps gegen Telefonwerbung:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857
Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderungen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter:
Einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu Werbezwecken finden Sie unter:
