„Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ offiziell ausgewiesen

Aus dem Hohen Venn in Belgien liegen seit Mitte 2018 mehrere Nachweise eines Wolfes vor. Dabei handelt es sich vor allem um Bildmaterial aus Fotofallen und von Tierfotografen. Auf nordrhein-westfälischer Seite der Landesgrenze zu Belgien hat es in den Monaten April und Mai 2019 weitere Nachweise eines Wolfes im Bereich der Gemeinde Monschau gegeben. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) geht davon aus, dass es sich um ein und dasselbe Tier handelt, das in diesem Bereich mittlerweile standorttreu geworden ist. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfa­len nun das „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ ausgewiesen. Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ ausgewiesen. Die Ausweisung eines Wolfsgebietes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land NRW in diesen Bereichen auf der Grundlage der "Förderrichtlinien Wolf" vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz fördert. Die im März 2019 fortgeschriebenen Förderrichtlinien Wolf ermöglichen eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung. So sind nun im Bereich der umliegenden Pufferzonen in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig.


Hier geht es zu entsprechenden Anträgen für Entschädigungen und Präventionsmaßnahmen

© Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
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